www.aec.at  

RECHTE

Dokumentation und Bewerbung des Wettbewerbs und der Wettbewerbsergebnisse:
Die Veranstalter (Ars Electronica und der ORF Oberösterreich) und Sponsoren des Prix Ars Electronica 2009 möchten die Ergebnisse des Wettbewerbs einem möglichst breiten Publikum zugänglich machen. Zu diesem Zweck wird gezielte Öffentlichkeitsarbeit in Presse, Funk, Fernsehen und Internet betrieben.

Die von der Jury ausgewählten Werke werden zur Gänze oder zum Teil in folgenden Medien dokumentiert:

  • "CyberArts 2009 - International Compendium Prix Ars Electronica 2009"
    Dieses Buch beschreibt die von der Jury ausgewählten Beiträge in Wort (Deutsch/Englisch) und Bild.
  • DVD "Prix Ars Electronica CyberArts 2009" mit ausgewählten Siegerprojekten des Prix Ars Electronica 2009 sowie ein pdf vom Prix Ars Electronica CyberArts 2009 Buch.
  • Prix Ars Electronica CD - mit den ausgezeichneten Beiträgen der Digital Musics
  • Ars Electronica Website (www.aec.at)
  • Vom ORF wird eine TV Dokumentation über die Siegerprojekte und die Preisverleihung produziert und gesendet.


Wird ein eingereichtes Werk mit einem Geldpreis ausgezeichnet oder erhält es eine Anerkennung, wird das Material für Katalog, DVD, CD und die Ars-Electronica-Website verwendet. Die Teilnehmer werden daher gebeten, das Bild- und Textmaterial sorgfältig vorzubereiten und in bestmöglicher Qualität einzureichen. Weiters erklären sich die Teilnehmer zur Mitarbeit an der geplanten TV-Dokumention bereit.

Die Teilnehmer übertragen dem ORF als Mitveranstalter im Hinblick auf die TV-Dokumentation die nicht-exklusiven sachlich und zeitlich unbeschränkten Rechte zur beliebig oftmaligen Ausstrahlung durch Fernsehfunk (terrestrisch, Kabel, Satellit inklusive Kabelweiterleitung im Empfangsgebiet) in und ausgehend von Österreich, 3sat und BR Alpha sowie die nicht-exklusiven Rechte zur Video On Demand-Nutzung auf vom ORF (mit)betriebenen Websites (zB orf.at).

Der ORF ist weiters berechtigt im Rahmen der Rechteübertragung Ausschnitte aus der Produktion beliebig oft, sachlich und zeitlich unbeschränkt zur TV- und Online-Nutzung im Rahmen von ORF_Produktionen, insbesondere zu Informations- und Promotionzwecken zu nutzen bzw. zu verwerten.

Die Teilnehmer garantieren, über sämtliche dem ORF hiermit eingeräumten Rechte verfügungsberechtigt zu sein und vor allem das Einverständnis aller auf den Materialien abgebildeten Personen zur vertragsgegenständlichen Nutzung und Verwertung eingeholt zu haben. Der ORF wird gegenüber allen Forderungen Dritter, die wegen der vertragsgemäßen Ausübung der erworbenen Rechte, von wem auch immer, erhoben werden, schad- und klaglos gehalten.

Der Katalog, die DVD und die CD werden im Rahmen des Ars Electronica Festival 2009 veröffentlicht. Um das Festival und den Prix Ars Electronica zu bewerben, geht die Website schon früher online.

Die Veranstalter des Prix Ars Electronica behalten sich das Recht vor, den tatsächlichen Umfang und Zeitpunkt, sowie die Gestaltung der genannten Publikationen und Dokumentationen aufgrund technischer und organisatorischer Gegebenheiten festzusetzen.

Der Prix Ars Electronica ist ein integraler Bestandteil des Ars-Electronica-Festivals, in dessen Rahmen die Veranstalter beabsichtigen, die von der Jury ausgewählten Projekte zu präsentieren bzw. auszustellen oder aufzuführen. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, zu entscheiden, welche Projekte in diese Ausstellung aufgenommen werden. Die Teilnehmer erklären sich bereit ihre Projekte dafür zur Verfügung zu stellen.

Für die preisgekrönten Werke von Digital Musics sind konzertante Aufführungen bzw. Performances geplant. Entscheidet sich der Verantstalter dazu, so willigt der Teilnehmer ein, das ausgezeichnete Werk während des Festivals in Linz aufzuführen. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, zu entscheiden, welche Projekte auf diese Weise aufgeführt werden.

Jährlich wird ein Ars Electronica Animation Festival mit Electronic Theater veranstaltet. Die Teilnehmer der Computer Animation / Film / VFX Kategorie erteilen dem Veranstalter alle erforderlichen Rechte um ihre Einreichung in diesem Rahmen öffentlich zu präsentieren.

Die Ars Electronica Linz GmbH behält sich das Recht vor, das Ars Electronica Animation Festival auch in anderen Kontexten zu präsentieren.

Für den Award for Media.Art.Research gelten eigene Rechte.

Die Ars Electronica Linz GmbH betreibt eine Internet-Archiv zur Ausstellung digitaler Medienkunst. Daher beabsichtigt die Ars Electronica Linz GmbH den Prix Ars Electronica dem interessierten Publikum sowohl vor Ort als auch im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Alle eingereichten Materialien dürfen in das Internet-Archiv der Ars Electronica aufgenommen werden, sowie im Rahmen der Ausstellungen der Ars Electronica Linz GmbH öffentlich zugänglich gemacht werden.

Die eingereichten Materialien dürfen von der Ars Electronica Linz GmbH oder von ihr dazu ermächtigten Dritten für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit, PR, Ankündigung, Dokumentation, Archivierung und wissenschaftlichen Aufarbeitung ganz oder teilweise gespeichert, der Öffentlichkeit, auch über Internet, und andere digitale Medien zugänglich gemacht werden. Die Ars Electronica Linz GmbH verpflichtet sich, berechtigte Anliegen des Einreichers bei der Benützung der Werke, jedoch ohne Rechtspflicht, zu berücksichtigen. Die der Ars Electronica Linz GmbH eingeräumten Rechte sind sachlich, zeitlich und örtlich unbeschränkt, jedoch auf den Zweck der Rechteübertragung begrenzt.

Die Veranstalter und Sponsoren verpflichten sich ihrerseits den Wettbewerbsteilnehmern gegenüber, die eingereichten Arbeiten nur in der oben aufgeführten Art und Weise zu verwenden. Jedwede kommerzielle Nutzung außerhalb des Prix Ars Electronica durch die Veranstalter oder Sponsoren ist strengstens verboten.
Alle Urheberrechte verbleiben bei den Künstlern.

Der Einreicher erklärt, zur Rechteübertragung im obigen Ausmaß berechtigt zu sein und erforderliche Einwilligungen Dritter nach urheberrechtlichen, persönlichkeitsrechtlichen oder sonstigen gesetzlichen Bestimmungen eingeholt zu haben und wird dies dem AEC über Aufforderung jederzeit nachweisen.

Zusätzliche Regelungen über Rechteeinräumungen im Rahmen der durch die Teilnahme am Prix oder dem Festival abgeschlossenen Vereinbarungen ergänzen die vorliegende Rechteübertragung, beschränken sie aber nicht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

Die Vereinbarung über die Teilnahme am Prix unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und aller Verweisungsnormen. Gerichtsstand ist Linz.

Online-Registrierung

RECHTE - MEDIA.ART.RESEARCH AWARD

Dokumentation und Bewerbung des Wettbewerbs und der Wettbewerbsergebnisse:
Der Veranstalter des Prix Ars Electronica (Ars Electronica Linz GmbH – kurz AEC), der Auslober des „Prix Ars Electronica Media.Art.Research“ (Ludwig Boltzmann Institut Medien.Kunst.Forschung) und die Sponsoren des Prix Ars Electronica 2009 möchten die Ergebnisse des Wettbewerbs einem möglichst breiten Publikum zugänglich machen. Zu diesem Zweck wird gezielte Öffentlichkeitsarbeit in Presse, Funk, Fernsehen und Internet betrieben.

Die mit  dem Prix Ars Electronica Media.Art.Research Award. ausgezeichneten Arbeiten werden unter Verwendung der Begleitmaterialien und unter Nennung der AutorIn / der AutorInnen in folgenden Medien vorgestellt:

  • "CyberArts 2009 - International Compendium Prix Ars Electronica 2009"
    Dieses Buch beschreibt die von der Jury ausgewählten Beiträge in Wort (Deutsch/Englisch) und Bild.
  • DVD „CyberArts 2009“ mit ausgewählten Siegerprojekten des Prix Ars Electronica 2009 sowie ein pdf vom Prix Ars Electronica CyberArts 2009 Buch.
  • Website des Ludwig Boltzmann Instituts Medien.Kunst.Forschung (http://media.lbg.ac.at)
  • Website der Ars Electronica (www.aec.at)
  • Vom ORF wird eine TV-Dokumentation über die Siegerprojekte und die Preisverleihung produziert und gesendet.

Die Teilnehmer werden daher gebeten, das Bild- und Textmaterial sorgfältig vorzubereiten und in bestmöglicher Qualität einzureichen. Weiters erklären sich die Teilnehmer zur Mitarbeit an der geplanten TV-Dokumention und zur Gewährung der dafür notwendigen Rechte bereit. Der Katalog wird im Rahmen des Ars Electronica Festival 2009 veröffentlicht.
Der Veranstalter des Prix Ars Electronica (AEC) und der Auslober des „Prix Ars Electronica Media.Art.Research Award“ (Ludwig Boltzmann Institut Medien.Kunst.Forschung) behalten sich das Recht vor, den tatsächlichen Umfang und Zeitpunkt sowie die Gestaltung der genannten Publikationen und Dokumentationen aufgrund technischer und organisatorischer Gegebenheiten festzusetzen.

Das Urheberrecht und das Nutzungsrecht über die beim „Prix Ars Electronica Media.Art.Research Award“ eingereichte Langfassung der wissenschaftlichen Arbeit (Einreichung) verbleibt bei dem/der AutorIn / den AutorInnen. Für Publikationen im Rahmen von Ars Electronica und des Ludwig Boltzmann Instituts Medien.Kunst.Forschung wird nur das Begleitmaterial verwendet. Nicht publizierte Werke gehen keiner Öffentlichkeit außer der Jury zu.

Das Ars Electronica Linz GmbH ist eine permanente Einrichtung zur Ausstellung digitaler Medienkunst. Daher beabsichtigt das Ars Electronica Linz GmbH den Prix Ars Electronica und den Prix Ars Electronica Media.Art.Research Award in Form der Begleitmaterialien dem interessierten Publikum sowohl vor Ort als auch im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Alle Begleitmaterialien dürfen unter Nennung der AutorIn / der AutorInnen in das Internet-Archiv der Ars Electronica und des LBI aufgenommen werden sowie im Rahmen der Ausstellungen des Ars Electronica Linz GmbH öffentlich zugänglich gemacht werden.
Die Begleitmaterialien dürfen von der Ars Electronica Linz GmbH(kurz AEC) und dem Ludwig Boltzmann Institut Medien.Kunst.Forschung für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit, PR, Ankündigung, Dokumentation und Archivierung ganz oder teilweise gespeichert, der Öffentlichkeit, auch über Internet zur Verfügung gestellt und durch andere digitale Medien genutzt werden. Die dem AEC und LBI eingeräumten Rechte sind sachlich, zeitlich und örtlich unbeschränkt, jedoch auf den Zweck der Rechteübertragung begrenzt.

Der Veranstalter des Prix Ars Electronica (AEC), der Auslober des „Prix Ars Electronica Media.Art.Research Award“ (Ludwig Boltzmann Institut Medien.Kunst.Forschung) und die Sponsoren verpflichten sich ihrerseits den Wettbewerbsteilnehmern gegenüber, die Einreichung und die Begleitmaterialien nur in der oben aufgeführten Art und Weise zu verwenden. Jedwede kommerzielle Nutzung außerhalb des Prix Ars Electronica durch die Veranstalter oder Sponsoren ist strengstens verboten. Alle Urheberrechte verbleiben bei den Künstlern.

Der Einreicher erklärt, zur Rechteübertragung im obigen Ausmaß berechtigt zu sein und erforderliche Einwilligungen Dritter nach urheberrechtlichen, persönlichkeitsrechtlichen oder sonstigen gesetzlichen Bestimmungen eingeholt zu haben und wird dies dem AEC und LBI über Aufforderung jederzeit nachweisen.

Zusätzliche Regelungen über Rechteeinräumungen im Rahmen der durch die Teilnahme am Prix oder dem Festival abgeschlossenen Vereinbarungen ergänzen die vorliegende Rechteübertragung, beschränken sie aber nicht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

Die Vereinbarung über die Teilnahme am Prix unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und aller Verweisungsnormen. Gerichtsstand ist Linz.

Die für diesen Preis definierten Rechte weichen von denen der anderen Kategorien ab. Die speziell für den „Prix Ars Electronica Media.Art.Research Award“ definierten Regeln gehen im Fall von Widersprüchen vor.

 

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