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Genfer Abkommen I Humanitäres Völkerrecht I Freund oder Feind? I Anti-Personen-Minen I Bundesgesetz ![]()
Regeln der Menschlichkeit Das Rote Kreuz kann Kriege nicht verhindern. Aber es kann sehr wohl menschliches Leid mildern und - schon in Friedenszeiten - die grundlegenden Regeln der Menschlichkeit verbreiten. Die Grundausage der Genfer Rotkreuz-Abkommen, Bestandteil des internationalen humanitären Völkerrechts, lautet: Menschen, die nicht oder nicht mehr an Kampfhandlungen teilnehmen (also Zivilisten, Verletzte, Verwundete) sind zu schützen und menschlich zu behandeln. Auch diesen Teil der Kriegführung können Soldaten lernen, sie müssen wie das reflexartige Handeln unter großem psychischen Streß in Kampfsituationen in Fleisch und Blut übergehen. Damit die wesentlichen Inhalte dieser Abkommen allen Teilnehmern bewaffneter Konflikte hinreichend bekannt sind, werden sie vom Roten Kreuz schon zu Friedenszeiten durch Schulungen, Kurse und Publikationen verbreitet. Unter dem Zeichen des Roten Kreuzes und auf der Grundlage der Genfer Abkommen werden ins Kriegsgeschehen "Elemente der Menschlichkeit und des Friedens" hineingetragen. Das Rote Kreuz versteht sich als Anwalt der Opfer von Konflikten und kriegerischen Auseinandersetzungen. Es schützt und hilft Verwundeten auf dem Schlachtfeld, Schiffbrüchigen, Kriegsgefangenen und Zivilisten. Das Rote Kreuz unterscheidet nicht nach Nationalität, Rasse, Religion, sozialer Stellung oder politischer Überzeugung. Wir sind einzig bemüht, den Menschen nach "dem Maß ihrer Not" zu helfen und bei den dringendsten Fällen den Vorrang zu geben. In diesen Tätigkeitsbereich des Roten Kreuzes fallen auch die Initiativen, ein internationales Verbot für besonders grausame Waffen zu erreichen. Zum Beispiel für Anti-Personen-Minen, die unterschiedslos Zivilisten und Soldaten verstümmeln oder töten oder für Laserwaffen, die zu dauerhaften Erblindung führen. Als Zeichen der Anerkennung für seine Bemühungen um den Frieden wurde dem Roten Kreuz bereits viermal der Friedensnobelpreis verliehen (1901, 1917, 1944, 1963).
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